Tagesgeldkonten im Vergleich

Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag ist ein Begriff aus dem Finanzwesen, der mit dem Einkommenssteuergesetz zusammenhängt. Er bezeichnete bis 2008 den Betrag, bis zu dessen Höhe auf Einkünfte aus dem Kapitalvermögen keine Steuern erhoben werden durften. Seit Anfang 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Begriff Sparer-Pauschbetrag ersetzt, was mit der Einführung der Einführung der Abgeltungssteuer zusammenhängt. Grundsätzlich kann der Sparerfreibetrag gewinnbringend ausgenutzt werden, indem man bei dem Institut, bei dem die vermögensbereichernden Zinsen oder Dividenden anfallen, einen sog. Freistellungsauftrag erteilt. Dadurch wird verhindert, dass von diesen Erträgen die Abgeltungssteuer abgezogen wird. Man kann den gesamten Sparerfreibetrag bei mehreren Instituten anhand von Freistellungsaufträgen geltend machen. Wird kein Antrag gestellt, so führen die Institute die Abzüge automatisch an das Finanzamt ab und sie können nur noch nachwirkend bei der Einkommenssteuererklärung wieder eingefordert werden.

Für Ledige und Verheiratete gelten unterschiedliche Freibeträge. In beiden Fällen gilt, dass der Sparerfreibetrag bzw. der gemeinsame Sparerfreibetrag nicht höher sein darf als die Kapitalerträge, welche um die Werbungskosten sowie eventuell abzuziehende ausländischen Steuern gemindert werden. Auf alles, was den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird die sog. Kapitalertragssteuer – manchmal auch Zinsabschlagsteuer genannt – erhoben. Der Steuersatz fällt bei Erträgen aus Konten, Erträgen aus Wertpapieren und anderen Erträgen unterschiedlich aus und wird durch einen Solidaritätszuschlag ergänzt. Der eigentliche Betrag pro Person schwankt von Jahr zu Jahr. Es steht zudem noch in der Schwebe, ob nach 2010 der Sparer-Pauschbetrag vollkommen abgeschafft werden soll. Er wurde seit 2007 kontinuierlich gesenkt und deckt jetzt im Vergleich zum früheren Sparerfreibetrag auch andere Gewinne, wie z. B. solche aus Wertpapieren, ab. Außerdem wurde auch die Option des Abzugs von Werbungs- und Finanzierungskosten abgeschafft.