Tagesgeldkonten im Vergleich

Prolongation

Unter dem Begriff Prolongation versteht man, vor allem im Finanz- und Bankwesen, die Laufzeit-Verlängerung von Krediten und anderen Geldanlage-Möglichkeiten. Wer sich beispielsweise nicht an die festgelegte Laufzeit eines Kredits halten kann, dem würden wegen Nichteinhaltung der Frist Rechtsfolgen wie Schuldnerverzug drohen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, Prolongation zu beantragen. Generell gibt es im Finanzwesen zwei Arten der Prolongation, von denen eine automatisch ist und die andere vom Kunden beantragt bzw. bestätigt werden muss. Bei der automatischen Variante, welche häufig bei Festgeld angewendet wird, wird der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit weitergeführt, entweder zu den vereinbarten Zinsen oder zu den aktuellen. Möchte man dies verhindern, so muss man mindestens zwei Wochen vor Ablauf beantragen, dass das Geld nicht wieder angelegt wird, sondern beispielsweise auf ein Referenzkonto ausgezahlt wird. Bei der zweiten Variante muss die Bank den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist informieren und dieser kann dann einen Antrag auf Prolongation stellen. Dies ist häufig auch eine Möglichkeit, von Zinseszinseffekten zu profitieren. Wenn Prolongationen angewendet werden, so bedeutet das lediglich, dass sich die Laufzeit und die daran gekoppelten Zinsen verändern. Die anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert bestehen.

Am häufigsten wird eine Prolongation benötigt bei Verträgen mit Zinsbindungsfrist, also vor allem bei Kreditverträgen und Sparverträgen. Bei sog. Roll-over-Krediten handelt es sich um das häufigste Beispiel einer echten Prolongation. Der Rahmenkreditvertrag ist dabei mit einer längeren Laufzeit ausgestattet als die einzelnen Kredit-Raten – Kredit-Tranchen genannt –, welche im Endeffekt ausgezahlt werden. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine jeweilige Teilzahlung fällig wäre, kann der Kreditnehmer eine Kredittranche prolongieren lassen, selbstverständlich innerhalb der Bedingungen des Rahmenkreditvertrages. Durch die Prolongation kann die Tranche durch eine neue ersetzt werden oder teilweise zurückgezahlt werden.