Grenzsteuersatz
Oftmals taucht bei den Anlegern die Frage auf, was eigentlich der private Steuersatz und was der Grenzsteuersatz bedeutet. Dabei richtet sich die Höhe des privaten Steuersatzes nach den aus dem zu versteuernden Einkommen zu zahlenden Steuersatz und wird in Prozent ausgedrückt. Je mehr der Arbeitnehmer verdient, umso mehr kann der Anleger sparen, denn der Grenzsteuersatz kennzeichnet den Steuersatz, der sich aus dem zusätzlich verdienten und zu versteuernden Geld ergibt. Dieser Steuersatz fällt in der Regel höher aus als der normale Steuersatz, kann aber dafür bei der Einkommensteuererklärung in voller Höhe abgesetzt werden.
Durch den Grenzsteuersatz wird also bestimmt, wie hoch die steuerliche Belastung bei der Erhöhung des zusätzlichen Einkommens ist. Dabei hat jeder einzelne Steuertarif seinen eigenen grenzwertige Steuersatz, jedoch auch einen einheitlichen Steuersatz, falls es keinen Grundfreibetrag geben sollte. Dieser Steuersatz steigt kontinuierlich mit der Erhöhung der Bemessungsgrenze. Die einzelnen Stufen bei dem zu versteuernden Einkommen betrugen bis zum Jahre 2003 jeweils 36,– Euro, wobei die jeweilige Überschreitung der Stufe gleich eine zusätzliche steuerliche Belastung zwischen sieben und achtzehn Euro darstellt, was allerdings keine kontinuierliche Steigerung bedeutet.
Seit der Änderung des Einkommensteuerrechtes im Jahre 2004 wurde wieder auf mehr Kontinuität gesetzt, denn der Steuerbetrag stieg aufgrund der neuen Vorschrift zum Runden um jeweils einen Euro. Die einzelnen Stufen des zu versteuernden Einkommens betragen nur noch zwischen zwei und fünf Euro. Seit Jahren diskutieren die Politiker, die einzelnen Stufen beim zu versteuernden Einkommen noch etwas auszuweiten und gleichzeitig den Zuwachs vom Grenzsteuersatz bei der Überschreitung der Stufen noch weiter zu erhöhen, damit der Anleger noch mehr von der Einkommensteuer absetzen kann.
