Tagesgeldkonten im Vergleich

Abgeltungssteuer

Im Jahre 2008 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass ab dem Jahr 2009 der Kapitalertrag von jedem Sparer, der seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft hat, pauschal mit 25 % versteuert wird. Dazu kommen dann noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, sodass am Ende insgesamt 28,625 % von dem übrigen Kapitalertrag abgezogen werden, ohne dass der Anleger extra informiert wird. Dies bewirkt, dass damit nicht nur die erwirtschafteten gesamten Zinsen, sondern auch noch ein Teil des gesparten Geldes vom betreffenden Geldinstitut an den Staat abgeführt werden.

Diese Abgeltungssteuer soll vor allem die Anleger treffen, die über die Freibeträge hinaus sehr hohe Zinsen erwirtschaften. Zudem ist in den Haushaltsplanungen des Bundes diese Steuer gesamt als feste Einnahme deklariert worden. Beträgt zudem die Inflationsrate drei Prozent, und als Voraussetzung dazu die Verzinsung des Guthabens lediglich vier Prozent, so hat man am Ende bei einem fiktiv angenommenen Anlagebetrag von 100.000,– Euro am Ende eines Jahres einen Verlust von rund 150,– Euro und somit nur noch gut 99.850,– Euro.

Allerdings muss man bei der Abgeltungssteuer den Sparerfreibetrag berücksichtigen, welcher bei Singles 801,– Euro, und bei Verheirateten 1602,– Euro beträgt. Dabei sehen die Anleger von festverzinslichen Wertpapieren in der Abgeltungssteuer einen leichten Vorteil, während die Inhaber von gewinnträchtigen Aktien eher einen Nachteil ziehen, da gerade auf dem Aktienmarkt der Sparerfreibetrag locker überschritten wird. Die Einführung dieser Steuer hat den Vorteil, dass alle Anleger gleich behandelt werden. Allerdings gibt es auch noch Anleger, die Ihr Vermögen schon seit Jahren langfristig angelegt haben. Auf diese Anleger kommt nicht der volle Steuerfreibetrag zum Tragen, sondern in diesem besonderen Fall wird er halbiert. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Abgeltungssteuer bereits im Voraus durch die Geldinstitute abgeführt wird.